Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

  • § 1 Lektorin

Als Lektorin dieser AGB gilt:

Stephanie Bösel
Villa Moonbow
Agion Anargyron 11
8720 Giolou
CYPRUS

 

  • § 2 Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Stephanie Bösel (im Folgenden „die Lektorin“), und ihrem Auftraggeber (im Folgenden „der Kunde“ genannt).
  2. Die AGB werden mit der Auftragserteilung vom Kunden anerkannt und gelten für die gesamte Geschäftsverbindung. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

  • § 3 Angebot und Vertrag

  1. Die Angebote von Herzblut-Lektorat sind freibleibend, falls sie nicht schriftlich verbindlich zugesichert worden sind. Entscheidet sich der Kunde für eine Zusammenarbeit, teilt er der Lektorin mit, ob er ein Lektorat oder ein Korrektorat, einen Buchsatz, ein Cover oder eines der Paketangebote wünscht.
  2. Ein Vertrag zwischen Kunde und Lektorin kommt zustande, sobald der Kunde der Lektorin einen Auftrag in schriftlicher Form – auch per E-Mail und/oder Kontaktformular – erteilt und die Lektorin die Auftragsannahme schriftlich bestätigt hat.
  3. Änderungen des Auftrags müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden. Der ursprüngliche Kostenvoranschlag sowie die zuvor geplante Fertigstellungsfrist werden gegebenenfalls entsprechend angepasst.
  4. Der Kunde hat das Recht, einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung schriftlich zu kündigen. Die Lektorin wird dem Kunden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
  5. Die Lektorin behält sich vor, Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen und/oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Qualität des restlichen Dokuments erheblich von der Qualität der ersten Seiten abweicht oder rechts- oder gesetzeswidrige Inhalte entdeckt werden. In einem Fall von extrem vielen Fehlern können sich die Vertragsparteien auf eine erhöhte Vergütung einigen (siehe Mehraufwand/Arbeitsaufwand).

 

  • § 4 Preise
  1. Die im Angebot benannten Preise sind für den Kunden Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  2. Alle Preise gelten je Normseite. Wie von der VG Wort empfohlen, berechne ich eine Normseite mit 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen. Zu Beginn wird die Gesamtzeichenanzahl ermittelt, durch 1500 geteilt und somit die Normseitenanzahl ermittelt.
  3. Die unter „Preise“ aufgeführten Preise sind Mindestpreise je Normseite. Der Preis ist abhängig vom Umfang (Normseiten) und, falls die Bearbeitung einen gewissen Aufwand überschreitet, auch vom Arbeitsaufwand.
  4. Stellt die Lektorin während der Bearbeitung der ersten Seiten fest, dass das Manuskript unter den Punkt des Mehraufwands fällt, gibt die Lektorin dem Kunden sofort Bescheid und der Kunde hat die Wahl, ob die Lektorin für den höheren Bearbeitungspreis je Normseite weiterkorrigieren/weiterlektorieren soll oder nicht. Bei einem Abbruch ist der normale Normseitenpreis für die angefertigten Seiten zu bezahlen, danach erhält der Kunde sofort das Manuskript mit den bearbeiteten Seiten zurück.
  5. Stellt die Lektorin in Laufe des Werkes eine erhebliche Änderung der Fehleranzahl fest, so ist sie berechtigt, den Mehraufwand der Bearbeitung auch später noch anzuwenden und dem Kunden zu melden. Weiterführung oder Beendigung des Auftrags erfolgen wie unter § 4 Absatz 4 erörtert.
  6. Bei beauftragten „Paketangeboten“ und dem unter § 4 Absatz 5 genannten späteren Auftreten des Mehraufwands, werden ebenfalls die „Dienstleistungen bei Mehraufwand“ je Normseite wie angegeben fällig, plus die dazugebuchte/n Einzelleistung/en.
  7. Die Lektorin ist berechtigt, vor Auftragszusage z. B. bei Neukunden oder einem Auftragswert über 100 € einen Vorschuss auf den Gesamtpreis zu verlangen. Vor der Bearbeitung durch die Lektorin wird die Anzahlung von 30 % des voraussichtlichen Dienstleistungswertes fällig.
  8. Wird von der Lektorin ein Angebot aufgrund von Angaben des Kunden erstellt und weicht der tatsächliche Umfang des Manuskripts vom Umfang ab, ist die Lektorin nicht mehr an das  Angebot gebunden. Möchte die Lektorin den Auftrag dennoch weiter bearbeiten, so wird der Kunde selbstverständlich benachrichtigt und hat die Möglichkeit, die Bearbeitung abzulehnen. Willigt der Kunde ein, werden bei der Endabrechnung der tatsächliche Zeichen inkl. Leerzeichen-Umfang zugrunde gelegt.
  9. Mit Fertigstellung des Auftrages sendet die Lektorin dem Kunden eine Rechnung zu, die umgehend fällig ist. 

  

  • § 5 Bearbeitung
  1. Das Lektorat beinhaltet Vorschläge zur Verbesserung der Dramaturgie und Spannung, des Inhalts, Stils, Ausdrucks und der Verständlichkeit. Die Authentizität und Einheitlichkeit der Charaktere sowie die Erzählperspektiven und Zeiten werden überprüft/geändert.
  2. Korrekturen und Vorschläge werden mit „Änderungen nachverfolgen“ direkt im Word-Dokument eingepflegt.
  3. Korrigiert wird, soweit nicht anders vereinbart, nach Dudenempfehlung.
  4. Dem Kunden ist bekannt, dass kein Text nach einem Korrektorat oder Lektorat ohne Fehler ist und erkennt an, dass ein Ausgangswerk mit hoher Fehleranzahl sowie gewünschter Zeitdruck bei der Bearbeitung dazu führen kann, dass ein Rest an Fehlern vorhanden bleibt.
  5. Die Lektorin von Herzblut-Lektorat arbeitet ausschließlich digital.
  6. Während der Bearbeitungszeit stehen Lektorin und Kunde in Kontakt, um Fragen zum Text zu klären, falls erforderlich. Ist der Kunde während der Bearbeitungszeit für wichtige Fragen nicht per E-Mail erreichbar, so kann die Lektorin die Arbeit des Auftrages so lange einstellen, bis der Kunde sich meldet. In dem Fall entfällt das Recht des Kunden, auf den Abgabetermin zu bestehen.
  7. Sind besondere Dialekte oder Spracheigenheiten oder absichtliche Fehler vom Kunden gewünscht, muss die Lektorin darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Schreibweisen, die von der Dudenempfehlung abweichen, müssen ebenfalls schriftlich vor Beginn der Bearbeitung bekannt gegeben werden. Falls der Kunde diesbezüglich keine Angaben gemacht hat und auch der Mitwirkungspflicht während der Bearbeitung bei Nachfragen nicht nachkommt, kann der Kunde nach der Bearbeitung nicht geltend machen, dass die Bearbeitung nicht nach seinen Wünschen ausgeführt worden ist.
  8. Wird ein Fertigstellungstermin vereinbart, muss das Word-Dokument zum vorab festgelegten Einreichungstermin der Lektorin zugeschickt werden.

     

  • § 6 Fertigstellung
  1. Die schriftlich festgelegten Liefertermine sind verbindlich.
  2. Die Lektorin verpflichtet sich, den Kunden umgehend darüber zu informieren, falls ein Abgabetermin absehbar nicht einzuhalten ist, und einen sinnvollen, neuen Termin vorzuschlagen. Werden sich Kunde und Lektorin nicht über einen neuen Termin einig, so hat der Kunde das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachte Leistung je Normseite ist mit Rückgabe des teilweise bearbeiteten Textes fällig.
  3. Ist die Lektorin schuld an einer signifikanten Überschreitung des schriftlich festgelegten Termins, so hat der Kunde das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, falls das Abgabedatum als ausschlaggebender Bestandteil des Auftrags festgesetzt wurde. Vergütungsansprüche seitens der Lektorin erlöschen in diesem Fall.
  4. Der Auftrag gilt als erledigt, sobald der bearbeitete Text auf elektronischem Weg (E-Mail) an den Kunden abgeschickt wurde.
  5. Der Buchsatz wird als .docx für das E-Book und als PRINT-PDF für das Taschenbuch sowie das Hardcover herausgegeben. Weitere Dateiformate, insbesondere die Übergabe offener Dateien (InDesign, Photoshop etc.), werden nicht herausgegeben.
  6. Für den Versand, die Datenübertragung und hieraus resultierende Fehler kann die Lektorin nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde hat die Vollständigkeit des übersandten Textes zu prüfen und den Erhalt der Lektorin schriftlich mitzuteilen.

 

  • § 7 Rechnung und Zahlungsbedingungen
  1. Die Lektorin ist berechtigt, bei Neukunden oder einem Auftragswert über 100 €, vor Auftragszusage einen Vorschuss auf den Gesamtpreis zu verlangen. Vor Beginn der Bearbeitung der Lektorin wird die Anzahlung von 30 % des voraussichtlichen Dienstleistungswertes fällig.
  2. Dauert die Bearbeitung eines Auftrages länger als drei Wochen (21 Tage) oder nimmt die Lektorin wie beim Lektorat vorgesehen zwei Bearbeitungsdurchläufe vor, so ist die Lektorin berechtigt, nach Übersenden der Hälfte der Bearbeitung an den Kunden die erbrachte Teilleistung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
  3. Die vorab festgelegte Vergütung für die Dienstleistung wird sofort nach Fertigstellung und Übermittlung des Textes per E-Mail an den Kunden in Rechnung gestellt. Sie ist unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. Etwaige, bereits vorgenommene Anzahlungen oder Teilzahlungen des Kunden für den Auftrag werden selbstverständlich in der Rechnung berücksichtigt.

 

  • § 8 Vertraulichkeit
  1. Die Daten des Kunden werden streng vertraulich behandelt und von der Lektorin nur für die vereinbarten Leistungen verwendet.
  2. Die Lektorin kann leider nicht vollständig ausschließen, dass Dritte auf per E-Mail verschickte Texte unbefugt Zugriff nehmen, weshalb sie keine totale Vertraulichkeit zusichern kann. Die Lektorin von Herzblut-Lektorat kann für diese Art von Zugriffen und deren Folgen keinerlei Haftung übernehmen.
  3. Der von der Lektorin bearbeitete Text kann als Sicherungskopie gespeichert werden, um ihn aufzubewahren, sie ist aber nicht dazu verpflichtet.
  4. Dritten werden die Daten des Kunden nicht zugänglich gemacht, außer nach schriftlicher Genehmigung des Kunden. Diese Vereinbarung gilt über den Auftragszeitraum hinaus auf unbestimmte Zeit.
  5. Von der Lektorin bearbeitete Buchprojekte werden auf Nachfrage der Lektorin beim Kunden gern auf der Website von Herzblut-Lektorat vorgestellt.

 

  • § 9 Reklamation und Haftung
  1. Die Lektorin wird die Aufträge für den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeiten.
  2. Die Dienstleistungen (Lektorat, Korrektorat, Buchsatz) dienen dazu, den Text des Kunden zu verbessern, vereinzelt im Text verbleibende Fehler sind niemals auszuschließen. Dieser Tatbestand entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht des vereinbarten Rechnungsbetrages.
  3. Der per E-Mail an den Kunden geschickte, fertig bearbeitete Text gilt nach 7 Kalendertagen als angenommen. Mängel müssen innerhalb dieser Tage schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Reklamationen ausgeschlossen. Der Kunde muss die Mängel begründen und einzeln aufführen, ein allgemeiner Hinweis auf Mängel genügt nicht.
  4. Kann der Kunde Mängel nachweisen, hat er das Recht auf kostenfreie Nachbesserung binnen einer angemessenen Frist, die 3 Wochen (21 Tage) nicht unterschreiten darf. Wiederum wird keine hundertprozentige Fehlerfreiheit garantiert. Forderungen wegen Nichterfüllung, auf Schadenersatz oder wegen versäumten Gewinns aufgrund von Mängeln sind ausgeschlossen.
  5. Werden Vorschläge der Lektorin im Ausdruck, Stil oder anderen Bereichen vom Kunden nicht angenommen, ist dies kein Grund für eine Reklamation.
  6. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten bei der Bearbeitung oder fristgerechten Fertigstellung der schriftlich vereinbarten Leistung haftet die Lektorin in einer maximalen Höhe des vereinbarten Honorars. Für Folgeschäden, eventuellen versäumten Gewinn, kein Verlagsvertrag, Beschwerden von Lesern/Rezensenten o. Ä., ist eine Haftung der Lektorin grundsätzlich ausgeschlossen.
  7. Die Lektorin kann keine Haftung für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel übernehmen, die sie nicht zu vertreten hat.
  8. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so ist eine Mängelhaftung ausgeschlossen.
  9. Die Lektorin haftet nicht für rechtswidrige Inhalte im zu bearbeitenden Text. Die Lektorin hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sollten derartige Inhalte im Laufe der Bearbeitung des Textes auftreten. Das bis zu dieser Seite anfallende Honorar je Normseite hat der Kunde in voller Höhe zu begleichen.
  10. Die Lektorin ist ebenfalls berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, falls der Text und/oder die Datei beschädigt ist. Sie haftet weder für die Schäden noch für den Verlust. Die Ursache der Beschädigung oder des Verlusts ist dabei irrelevant.
  11. Bleibt nach der Bearbeitung der Lektorin irgendeine Weiterverwertung – z. B. ein Verlagsvertrag – aus, so kann die Lektorin dafür nicht haftbar gemacht werden.

  

  •   § 10 Kündigung
  1. Jederzeit hat der Kunde das Recht, vom erteilten Auftrag ohne Benennung von Gründen zurückzutreten. Die Lektorin wird dem Kunden die bis dahin erbrachte Teilleistung bis zum Zeitpunkt der Kündigung in Rechnung stellen.
  2. Eine Aufwandsentschädigung ist in Höhe von 20 € sofort fällig, wenn eine schriftlich beauftragte Dienstleistung vor Beginn der Bearbeitung gekündigt wird.
  3. Der Kunde sowie die Lektorin sind bei höherer Gewalt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt getätigte Dienstleistung muss der Kunde der Lektorin bezahlen. 

 

 

  • § 11 Impressumsvorgaben und Referenzen

  1. Hat der Kunde eine Enddienstleistung (folgt ein weiteres Lektorat nach dem von der Lektorin von Herzblut-Lektorat, so ist keine Enddienstleistung gegeben) bei Herzblut-Lektorat in Anspruch genommen, so ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lektorin im Impressum des Textes zu erwähnen. Der Eintrag ist bitte wie folgt zu nennen: Korrektorat: und/oder Lektorat: und/oder Buchsatz Printbook: Herzblut-Lektorat – Stephanie Bösel
  2. Von der Lektorin bearbeitete Buchprojekte können von der Lektorin u. a. auf der Webseite https://www.herzblut-lektorat.de/ vorgestellt werden. Die Lektorin ist dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet.



  • § 12 Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Lektorin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Lektorin und dem Kunden gilt das Recht von Zypern. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Paphos.
  2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

  

Stand: 10.01.2022